Das Bundeskabinett hat am 31.08.2016 einen Gesetzesentwurf beschlossen, welcher einen Sachkundenachweis für Immobilienmakler und Wohneigentumsverwalter zur Pflicht macht. Dieser Sachkundenachweise soll dann vor dem Antrag der Gewerbeerlaubnis nachgewiesen werden. Eine Prüfung erfolgt dann durch die zuständige Industrie- und Handelskammer.
Wichtig: Für bereits aktive Makler und Verwalter wird es eine Sonderregelung geben. Sofern der Immobilienmakler bzw. WEG-Verwalter mindestens 6 Jahre ununterbrochen den Beruf ausübt, ist er von dem Sachkundenachweis befreit.
Der Gesetzesentwurf muss noch vom Bundestag beschlossen werden. Ein Inkrafttreten sehen Experten nicht vor Ende 2017.
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