Sachkundenachweis für Makler kommt nicht!

Ein Beschluss des Bundetages hat die Einführung eines Sachkundenachweises für Immobilienmakler und -verwalter abgelehnt. Stattdessen kommt wohl die Weiterbildungspflicht.

29.06.17

Das Gesetz war von langer Hand geplant – schon im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien CDU/CSU und SPD war von einem verpflichtenden Sachkundenachweis für Immobilienmakler die Rede. Um diesen zu erhalten, hätten Makler eine Prüfung ablegen müssen, um so ihre Qualifikation nachzuweisen. Auch das Kabinett hatte sich schon auf den Sachkundenachweis verständigt. Doch eben dieser Nachweis ist jetzt vom Tisch. Der Bundestag hat stattdessen ein Gesetz verabschiedet, mit dem lediglich eine Weiterbildungspflicht für Immobilienprofis eingeführt wird.

Weiterbildungspflicht statt Sachkundenachweis

So wird für Immobilienmakler jetzt zwar kein Sachkundenachweis, wohl aber regelmäßige Weiterbildung zur Pflicht. Die entsprechenden Maßnahmen müssen dabei mindestens 20 Stunden innerhalb von drei Jahren umfassen. Zudem werden Makler und Immobilienverwalter verpflichtet, Verbraucher über absolvierte Fortbildungen zu informieren. Letztere sollen so ein besseres Bild von der Qualifikation des Immobilienmaklers bekommen.

Im Gesetzentwurf war ursprünglich eine sogenannte Alte-Hasen-Regelung vorgesehen. Demnach wären Makler und Verwalter, die mindestens sechs Jahre im Gewerbe tätig waren, vom Sachkundenachweis befreit gewesen. Die jetzige Fortbildungsregelung trifft jedoch alle Makler und Verwalter – unabhängig davon, wie lange sie ihrem Beruf schon nachgehen. Lediglich Makler und Verwalter, die einen staatlich anerkannten Aus- oder Fortbildungsabschluss wie Immobilienkaufmann oder Immobilienfachwirt haben, sind in den ersten drei Jahren nach Aufnahme ihrer Tätigkeit von den Weiterbildungspflichten befreit. Ebenfalls im Gesetz verankert ist eine Berufshaftpflichtversicherung. Diese gilt jedoch nur für Immobilienverwalter – nicht für Makler.

 

Quelle: immowelt.de

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