Mietendeckel von Berliner Senat beschlossen

Der rot-rot-grüne Senat in Berlin hat sich auf die Rahmenbedingungen für den sogenannten Mietendeckel geeinigt. Danach soll es in Berlin in den nächsten fünf Jahren keine Mieterhöhungen geben. Dieser Beschluss soll auch für Neuvermietungen gelten. Ausnahmen wird es lediglich für Neubauten und für Kleinvermieter geben, damit diese durch die Neuregelung keine finanziellen Schwierigkeiten erhalten.

19.06.19

Die Richtlinien für den sogenannten Mietendeckel in Berlin stehen fest: Der rot-rot-grüne Senat hat am 18. Juni 2019 ein Papier beschlossen, welches u. a. beinhaltet, dass die Mieten in Berlin innerhalb der nächsten fünf Jahre nicht erhöht werden dürfen. Das geplante Mietengesetz für die Hauptstadt soll nach derzeitigem Stand ab Januar 2020, jedoch rückwirkend schon ab 18. Juni 2019 gelten. „Mit dem neuen Gesetz wollen wir dem gravierenden Mietanstieg der letzten Jahre Einhalt gebieten und den überhitzten Mietenmarkt in Berlin beruhigen“, so Katrin Lompscher (Die Linke). Sie bekleidet im Berliner Senat die Position als Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen.


Der Beschluss kommt für bereits bestehende Mietverhältnisse ebenso zur Anwendung wie für Neuvermietungen. Für Mieter, die innerhalb des Fünfjahreszeitraums neu in eine Wohnung einziehen, gilt dieselbe Kaltmiete wie für deren Vormieter.

 

Ausnahmeregelung für Neubauten

Von dieser Vorgabe nicht betroffen sind hauptsächlich Neubauten – in diesen Objekten können Vermieter auch zukünftig die Miete fordern, welche im Hinblick auf Angebot und Nachfrage möglich ist. Auch für kleine Vermieter soll es Ausnahmen geben, damit diese nicht in finanzielle „Schieflage“ kommen – z. B. dann, wenn durch die (fehlenden) Mieteinnahmen ein laufender Immobilienkredit nicht mehr gedeckt werden kann.

 

Festlegung einer Mietobergrenze

Die in Berlin beschlossene Regelung enthält zudem die Einführung einer Mietobergrenze. Deren Höhe ist noch unklar, muss jedoch bis Januar 2020 festgelegt werden. Gemutmaßt wird, ob diese Obergrenze ggf. ähnlich wie beim Mietspiegel vom Baujahr des Gebäudes abhängig sein wird. Wenn ein Mieter feststellen sollte, dass er eine überhöhte Miete zahlt, soll er beantragen können, diese zu reduzieren.

 

 

Neuregelungen auch für modernisierte Objekte

Laut Eckpunktepapier soll bei Modernisierungen in Zukunft eine Genehmigungspflicht gelten. Grund dafür ist, dass bisher anhand einer Modernisierungsmieterhöhung die Miete auch unabhängig von anderen gesetzlichen Vorschriften erhöht werden konnte. Demnächst sollen Modernisierungsumlagen, durch welche sich die Bruttowarmmiete um mehr als 50 Cent pro Quadratmeter monatlich erhöht, genehmigt werden müssen.

 

Wenn Vermieter gegen die erwähnten Regelungen verstoßen, wird dies laut Beschluss mit einer Geldstrafe geahndet. Solch ein Verstoß wird als Ordnungswidrigkeit eingestuft. Der genaue Entwurf des zukünftigen Berliner Mietengesetzes steht aktuell noch nicht fest. So ist derzeit z. B. unklar, ob und wie sich das Gesetz in Bezug auf Index- und Staffelmietvereinbarungen verhält. Diese Fragestellungen sollen jedoch beim Entwurf des Gesetzes berücksichtigt werden.

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